Suche ABE für Den Frontbügel und ggf. für die Trittbretter

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freizeittechnologie
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Suche ABE für Den Frontbügel und ggf. für die Trittbretter

Beitrag von freizeittechnologie »

Hallo ich habe jetzt mal aus Optischen gründen nen Frontbügel
und Trittbretter an den EX gebaut.

Nur habe ich leider keine ABE dafür , sollte hier jemand eine haben
würde ich mich sehr über eine Kopie freuen.

Oder gibt es noch irgendwelche möglichkeiten soetwas eintragen
zulassen?

Mfg. Enrico
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Bullenfänger werden seid ein paar Jahren nicht mehr abgenommen und somit auch nicht mehr eingetragen.

Und da Du das Ding jetzt dran hast ohne Genehmigung, ist die Betriebserlaubnis erloschen und somit ist das ganze Fahrzeug nicht mehr zugelassen.

Bei der nächsten Polizeikontrolle kannste den Wagen an Ort und Stelle stehen lassen.
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
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freizeittechnologie
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Beitrag von freizeittechnologie »

Danke so weit war ich schon, deswegen such ich ja nach ner Abe
die muss nur mitgeführt werden, nicht eingetragen

:roll:
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ius
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Re: Suche ABE für Den Frontbügel und ggf. für die Trittbrett

Beitrag von ius »

freizeittechnologie hat geschrieben:Hallo ich habe jetzt mal aus Optischen gründen nen Frontbügel
und Trittbretter an den EX gebaut.

Nur habe ich leider keine ABE dafür , sollte hier jemand eine haben
würde ich mich sehr über eine Kopie freuen.

Oder gibt es noch irgendwelche möglichkeiten soetwas eintragen
zulassen?

Mfg. Enrico
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Beim Bügel wirst Du Trauer haben.
Da mußt Du Dir einen Wagen suchen, bei dem der schon eingetragen ist,
bzw. bei dem eine Abnahme erfolgt ist. Die Bescheinigung darüber
müßtest Du dann mitführen, denn auch, wenn die alten Gutachten
prinzipiell noch eintragungsfähig sind, machen die Zulassungsstellen es
oft einfach nicht mehr. Ist auch nicht erforderlich, sofern Mustergutachten
bzw. Gutachten des Prüfers nicht anmerken, die Papiere seien
"bei nächster Gelegenheit zu korrigieren".

Die Trittbretter hingegen sind GAR kein Problem.
Irgendwo schwirrt hier das Mustergutchten rum.
Damit gehst Du zum TÜVer Deiner Wahl (muß in diesem Fall kein a.a.S. sein!) und läßt sie von dem abnehmen.
Der trägt es entweder auf die dafür vorgesehene Seite im Mustergutachten
ein oder druckt Dir einen eigenen Bescheid darüber. Den führst Du mit, bis das Ganze bei der nächsten Änderung
der Fahrzeugpapiere dann eingetragen wird.

Das weiß ich so genau, weil ich just am heutigen Tage mir habe die Trittbretter verschriftlichen lassen. :D
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ius
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Beitrag von ius »

freizeittechnologie hat geschrieben:Danke so weit war ich schon, deswegen such ich ja nach ner Abe
die muss nur mitgeführt werden, nicht eingetragen

:roll:
Die haben keine ABE, sorry.
Das ist ein Mustergutachten, eine Abnahme ist also erforderlich, auch,
wenn normalerweise kein Hahn danach kräht..

Gibt es hier als Vorschau und zum Ausdrucken:

http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?t=9721
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ius
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Beitrag von ius »

Rene13051 hat geschrieben:Bullenfänger werden seid ein paar Jahren nicht mehr abgenommen und somit auch nicht mehr eingetragen.

Und da Du das Ding jetzt dran hast ohne Genehmigung, ist die Betriebserlaubnis erloschen und somit ist das ganze Fahrzeug nicht mehr zugelassen.

Bei der nächsten Polizeikontrolle kannste den Wagen an Ort und Stelle stehen lassen.
Naja. Vielleicht, wenn er sonst auch völlig marode oder übertuned ist.
Inbetriebnahme ohne Betriebserlaubnis, 50 Euro, keine Punkte.
Gilt auch nur für den Frontbügel, siehe hier:

https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/ ... erlaubnis/

Denn bei den Trittbrettern ist eine Gefährdung nicht zu erwarten,
anders als beim Bügel.
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Nase
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Beitrag von Nase »

Hi
Der IndiaRomeo hat meinen EX gekauft.
An dem ist der selbe eingetragen und wenn ich mich richtig erinnere hab ich ihm die Papiere für den Frontbügel mitgegeben,

Frag mal nach---der beißt nicht
Lg Heiko
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ius
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Beitrag von ius »

Nase hat geschrieben:Hi
Der IndiaRomeo hat meinen EX gekauft.
An dem ist der selbe eingetragen und wenn ich mich richtig erinnere hab ich ihm die Papiere für den Frontbügel mitgegeben,

Frag mal nach---der beißt nicht
Lg Heiko
Wird leider auch nicht helfen.
Man braucht da schon einen Wagen, bei dem Eintragung bzw.
Gutachten vorhanden ist. Jetzt bekommt man das nicht mehr
eingetragen, auch nicht an Altfahrzeugen. Nur noch die Trittbretter.
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Beitrag von Nase »

DER BÜGEL WAR EINGETRAGEN !!
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Nase hat geschrieben:DER BÜGEL WAR EINGETRAGEN !!
Wenn der Bügel eingetragen war, dann müssen auch die HxBxL Maße geändert worden / eingetragen sein.

Und da gilt keine Kopie, das muss original im FZ-Schein stehen der zum Fahrzeug gehört wo der Bügel dran ist !!!
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freizeittechnologie
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Beitrag von freizeittechnologie »

also soweit ich das auch hier im forum gelesen habe,
gibt es leute die nen bügel mit ABE haben
in dieser ABE steht das sie nicht eingetragen werden muss
aber die ABE immer mitzuführen ist.
Soetwas suche ich, selbst wenn es nicht vom selben bügel ist...
so genau schaut da eh kein schwein hin ;)

das teilegutachten hab ich schon, auch hab ich ne kopie
von dem schein in dem der Bügel vorher eingetragen war.
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

so genau schaut da eh kein schwein hin
Das sag mal nicht, wenn es bei einer Kontrolle evtl. keiner macht, spätestens bei der nächsten HU wird einer genau hinschauen.

Solche Bügel sind den grünen und dem TÜV ein Dorn im Auge und wenn da ein COBRA Bügel dran ist und Du eine ABE von xyz hast, bleibt das Auto stehen, wie ich schon geschrieben habe.

Und das was "ius" u.a. hat bezieht sich auf REIFEN und NICHT auf die Bügel (Bullenfänger) von denen geht immer eine Gefährdung aus sonst wären sie nicht "verboten" bzw. würden nicht mehr eingetragen.

Und somit fährst Du so lange Du den Bügel dran hast und keine Papiere ohne Betriebserlaubnis rum.
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Beitrag von freizeittechnologie »

erstmal danke an Nase, hab dem grad mal geschrieben,
vielleicht hilft es ja.

Finde die bügel super und will den nicht wieder abbauen,
also muss irgendwie ne möglichkeit gefunden werden

:lol:
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Na dann viel Glück dass Du die nächsten Tage nicht an den richtigen kommst und das Fahrzeug still gelegt wird.

Das geht schneller als Du denkst !
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freizeittechnologie
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Beitrag von freizeittechnologie »

das hab ich grad noch in nem anderen forum gefunden:

Das stimmt nicht so ganz wenn ich nachweisen kann per FZ Brief das der mal an einem Galaxy verbaut war oder an einem Alhambra/Sharan dann bekommt man den noch eingetragen.(Bestandsschutz)
Und da giebts eine Gesetzeslücke die das Erlaubt.
Siehe Text.Autobild


Erinnern Sie sich? Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR. "Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten." Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.

Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
• Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.
• Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.
• Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.

Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt. ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.
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