Anhängelast/Gutachten
Anhängelast/Gutachten
Hallo,
ich bin auf der Suche nach jemanden der mehr wie die 2567 kg zulässige Anhängelast eingetragen hat oder weis wo man ein Gutachten herbekommen kann um die Anhängelast zu erhöhen.
Falls jemand eine höhere Anhängelast eingetragen hat und zufällig den gleichen Typ (1028/308) fährt und mir eine Kopie seines Fahrzeugscheines zur Verfügung stellen könnte wäre ich sehr dankbar.
Falls jemand ein Gutachten hätte gilt natürlich das gleiche.
ich bin auf der Suche nach jemanden der mehr wie die 2567 kg zulässige Anhängelast eingetragen hat oder weis wo man ein Gutachten herbekommen kann um die Anhängelast zu erhöhen.
Falls jemand eine höhere Anhängelast eingetragen hat und zufällig den gleichen Typ (1028/308) fährt und mir eine Kopie seines Fahrzeugscheines zur Verfügung stellen könnte wäre ich sehr dankbar.
Falls jemand ein Gutachten hätte gilt natürlich das gleiche.
Gruß AiwaWanze
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Explorer Limited 4.0 SOHC 4x4 Bj' 2000
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Ich bin zwar selbst noch ganz neu hier im Forum, aber ich habe nun schon häufiger gelesen, dass man die zulässige Anhängelast beim Explorer auf gar keinen Fall überschreiten sollte, da sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit das Getriebe die Grätsche macht.
Wenn Du es trotzdem vor hast, solltest Du im Internet mal nach "Anhängelasterhöhung" googlen. Ich habe das erst kürzlich bei meinem Mercedes-Benz machen lassen (auf 2.000 kg) und das lief absolut problemlos. Allerdings haben die mir bekannten Anbieter nichts für den Explorer im Angebot. Lediglich eine Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs an sich (auf 2.805 kg) haben die im Angebot.
Das spricht m.M.n. ebenfalls dafür, dass der Explorer bzw. Teile davon (Getriebe) nicht für hohe Anhängelasten ausgelegt sind. Ich würde mir das also nochmal gut überlegen.
Wenn Du es trotzdem vor hast, solltest Du im Internet mal nach "Anhängelasterhöhung" googlen. Ich habe das erst kürzlich bei meinem Mercedes-Benz machen lassen (auf 2.000 kg) und das lief absolut problemlos. Allerdings haben die mir bekannten Anbieter nichts für den Explorer im Angebot. Lediglich eine Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs an sich (auf 2.805 kg) haben die im Angebot.
Das spricht m.M.n. ebenfalls dafür, dass der Explorer bzw. Teile davon (Getriebe) nicht für hohe Anhängelasten ausgelegt sind. Ich würde mir das also nochmal gut überlegen.
- Krümelmonster
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Ich hatte meinen XP mal auf 2805kg auflasten lassen als man noch Steuern durch Gewichtsbesteuerung sparen konnte.
Vorher war Anhändelast 2568kg und 2512kg Eigengewicht(=5080kg) eingetragen
Bei der Änderung wurde dann ein max. Zuggesamtgewicht (hier 5080kg) eingetragen.
d.h. dass bei voller Ausschöpfung der 2805kg des Zugfahrzeugs die aktuelle maximale Anhängelast sinkt.
Im Umkehrschluss: gibt es eine Kupplung mit grösserer zul. Last für den XP falls man dabei das Zuggesamtgewicht nicht überschreitet.?
Wolfgang
Vorher war Anhändelast 2568kg und 2512kg Eigengewicht(=5080kg) eingetragen
Bei der Änderung wurde dann ein max. Zuggesamtgewicht (hier 5080kg) eingetragen.
d.h. dass bei voller Ausschöpfung der 2805kg des Zugfahrzeugs die aktuelle maximale Anhängelast sinkt.
Im Umkehrschluss: gibt es eine Kupplung mit grösserer zul. Last für den XP falls man dabei das Zuggesamtgewicht nicht überschreitet.?
Wolfgang
XPII,gebaut 7/1997,EZ 11/97,SOHC, ICOM Gasanlage seit 11/2006,brown wire mod.
Es gibt durchaus Anhängerkupplungen für den Explorer, die mehr Anhängelast bieten, z.B. von GDW für theoretisch (mehr als) 3.500 kg (basierend auf einem zulässigen Gesamtgewicht des Explorer von 2.512 kg).
Allerdings ist dann trotzdem noch die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Anhängelast maßgeblich, unabhängig von einer evtl. vorhandenen Fußnote zum maximalen Zuggesamtgewicht.
Diese ließe sich durch eine Auflastung erhöhen, wofür aber ein TÜV-Gutachten notwendig ist. Die mir bekannten Anbieter für solche Gutachten haben aber zumindest online kein entsprechendes Angebot für den Explorer.
Allerdings ist dann trotzdem noch die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Anhängelast maßgeblich, unabhängig von einer evtl. vorhandenen Fußnote zum maximalen Zuggesamtgewicht.
Diese ließe sich durch eine Auflastung erhöhen, wofür aber ein TÜV-Gutachten notwendig ist. Die mir bekannten Anbieter für solche Gutachten haben aber zumindest online kein entsprechendes Angebot für den Explorer.
Zuletzt geändert von DerFl0 am 11.01.2018 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
- Krümelmonster
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Die ab Werk verbaute Anhängerkupplung am Explorer hat (zumindest bei meinem Fahrzeug) einen D-Wert von 12,5 kN, was bei einem zulässigen Fahrzeuggesamtgewicht von 2.512 kg rein rechnerisch eine maximale Anhängelast von 2.586 kg ergibt.
Soll heißen: Die werksseitige Anhängerkupplung eignet sich schon mal nicht für eine Auflastung der Anhängelast. Es müsste also eine andere Anhängerkupplung mit möglichst hohem D-Wert nachgerüstet werden, z.B. von GDW (s.o.).
Allerdings bliebe nach wie vor die Problematik hinsichtlich des möglicherweise überforderten Automatikgetriebes. Da muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob er dieses Risiko einzugehen bereit ist.
Soll heißen: Die werksseitige Anhängerkupplung eignet sich schon mal nicht für eine Auflastung der Anhängelast. Es müsste also eine andere Anhängerkupplung mit möglichst hohem D-Wert nachgerüstet werden, z.B. von GDW (s.o.).
Allerdings bliebe nach wie vor die Problematik hinsichtlich des möglicherweise überforderten Automatikgetriebes. Da muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob er dieses Risiko einzugehen bereit ist.
Das Getriebe stört mich relativ wenig....
Was den D-Wert angeht ist das ja eine Rechensache, laut Brink hält die Anhängekupplung ab Werk 3.500 Kg und diese hat auch nur einen D-Wert von 12,5
Ich war ja bereits beim TüV und denen ist schei** egal was im Schein steht bezüglich der Anhängelast oder was der Gesetzgeber vorgibt bei Fahrzeugklasse M1... sobald ich ein Gutachten oder ein Schreiben (Ford) bekomme wo steht das der Wagen rein technisch zum Bsp. 3000 kg ziehen könnte dann bekomme ich das per Sondergenehmigung eingetragen.
Das Problem ist eher das sich die Ford quer stellen tut angeblich wären sollche Dinge nie getestet worden auch in den USA nicht! Das ist selbstverständlich quatsch, die FIN wurde entschlüsselt und laut dieser wurde er mit einer 3500 kg Anhängerkupplung ausgeliefert. Das Problem ist nur das die Ford da einfach keinen Stempel drunter machen will... wenn die das tun würden dann hätte ich das schon längst eingetragen.
Was den D-Wert angeht ist das ja eine Rechensache, laut Brink hält die Anhängekupplung ab Werk 3.500 Kg und diese hat auch nur einen D-Wert von 12,5
Ich war ja bereits beim TüV und denen ist schei** egal was im Schein steht bezüglich der Anhängelast oder was der Gesetzgeber vorgibt bei Fahrzeugklasse M1... sobald ich ein Gutachten oder ein Schreiben (Ford) bekomme wo steht das der Wagen rein technisch zum Bsp. 3000 kg ziehen könnte dann bekomme ich das per Sondergenehmigung eingetragen.
Das Problem ist eher das sich die Ford quer stellen tut angeblich wären sollche Dinge nie getestet worden auch in den USA nicht! Das ist selbstverständlich quatsch, die FIN wurde entschlüsselt und laut dieser wurde er mit einer 3500 kg Anhängerkupplung ausgeliefert. Das Problem ist nur das die Ford da einfach keinen Stempel drunter machen will... wenn die das tun würden dann hätte ich das schon längst eingetragen.
Gruß AiwaWanze
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Woher nimmst Du die Information, dass die ab Werk verbaute Anhängerkupplung von Brink für eine Anhängelast von 3.500 kg gut sein soll?
Die Anhängerkupplung hat nur einen D-Wert von 12,5 und damit kommst Du beim Explorer niemals auf eine zulässige Anhängelast von 3.500 kg. Außerdem ist im Gutachten bzw. In der Montageanleitung ein maximales Anhängergewicht (2.567 kg) festgeschrieben, siehe dort:
http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?p=72058#72058
Die Anhängerkupplung hat nur einen D-Wert von 12,5 und damit kommst Du beim Explorer niemals auf eine zulässige Anhängelast von 3.500 kg. Außerdem ist im Gutachten bzw. In der Montageanleitung ein maximales Anhängergewicht (2.567 kg) festgeschrieben, siehe dort:
http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?p=72058#72058
Die Information stammt aus der Fahrgestellnummer bzw. der Ausstattung bei Auslieferung über die Fahrgestellnummer welche decodiert wurde.
Ausserdem kann man bei Brink nachschauen und dort steht das die maximale Belastung 3500 kg beträgt aber (wegen Fahrzeugklasse M1 und Gesetz) nur 2567 kg gezogen werden dürfen.
"Die Anhängelast von Fahrzeugen der Klasse M1 darf maximal das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges sein und dieses nicht überschreiten"
Das ist im übrigen auch der Grund warum wir alle nur die 2567 kg eingetragen haben, nicht weil der Wagen das nicht kann sondern weil der Gesetzgeber die Anhängelast bei den Fahrzeugklassen begrenzt!
Ausserdem kann man bei Brink nachschauen und dort steht das die maximale Belastung 3500 kg beträgt aber (wegen Fahrzeugklasse M1 und Gesetz) nur 2567 kg gezogen werden dürfen.
"Die Anhängelast von Fahrzeugen der Klasse M1 darf maximal das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges sein und dieses nicht überschreiten"
Das ist im übrigen auch der Grund warum wir alle nur die 2567 kg eingetragen haben, nicht weil der Wagen das nicht kann sondern weil der Gesetzgeber die Anhängelast bei den Fahrzeugklassen begrenzt!
Gruß AiwaWanze
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