Da wünscht man sich ja glatt mal einen Verkehrsunfallguidolenz123 hat geschrieben:
Ich krieg das Bild nicht aus dem Kopf...
Verjährung bei Unfallabwicklung
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Alkoholger
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Auch wenn es dir ungerecht erscheint, so ist es leider im Gesetzbuch geregelt, dass der Geschädigte ganze drei Jahre die Möglichkeit hat, seinen Schaden bei der Versicherung oder bei einer Privatperson geltend zu machen. Leider kommst du da nicht drumherum. 
"Jeder Käufer kann ein Auto in jeder Farbe haben, die er möchte, vorausgesetzt es ist schwarz."(Henry Ford)
