Garantieabwicklung über 3 Ecken nach Ankauf

Aktuelle Diskussionen zu Verkehrsrechtsfragen
Snow
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Garantieabwicklung über 3 Ecken nach Ankauf

Beitrag von Snow »

ADMIN: Ich habe den Beitrag mal in unser Verkehrsrecht gesetzt und umbenannt. Die alte Überschrift "Hallo, neu und schon ein Problem mit dem Getriebe"

Hallo, ich bin seit kurzem Besitzer eines U2 Bj. 98 . . . nachdem mein erster Kauf vor einigen Monaten ein absoluter Reinfall war und finanziell weh tat hoffte ich mit dem jetzigen mehr Glück zu haben... bis auf kleine Macken die ja scheinbar typisch sind :D (zentralv., Heckscheibenwischer, ) war ich bis letzte Woche auch zufrieden. Jetzt habe ich ein Problem-->Getriebe.
Nachdem ich auf nasse Wiesen fahren musste weil einer meiner Hunde in der Dämmerung der Meinung war abhauen zu müssen schaltete ich auf 4x4, ungewohnt für mich, da es bei meinem pick up über zweiten schalthebel manuel ging...naja, lampe an und festgefahren, freischaukeln mit autom. war angesagt, und außerdem totale Entäuschung das er so schnell festgefahren ist, also sagte mir mein Gefühl das der allrad nicht drinnen ist, also Tür auf und mal schauen was da vorne los ist...kopf raus und im Rückwärtsgang im schlamm :lol: :lol: :lol: Ihr könnt euch vorstellen wie ich aussah :D . Vorne nichts gedreht...also wieder rausgewühlt aus dem schlamm, Hund hat zum Glück das Auto schon am Geräusch erkannt und kam zwischenzeitlich auch (zeigt das er Geschmack hat und den V6 Klang gut findet :D )
Nächsten Tag war putzen angesagt und schau mal einer an, vom Verteilergetr. nach vorne fehlt die Kardanwelle :shock: mein Blick...unbezahlbar...beim kauf nicht gesehen obwohl ich drunter lag :shock:
Seitdem schaltet er zwischen 50 und 60 km/h sehr verzögert bzw dreht hoch, gehe ich vom Gas, schaltet er. Ich habe jetzt schon tagelang hier im Forum gelesen und gesucht...aber komme auf kein Ergebnis :-( Könntet Ihr mir weiterhelfen?

Gruß
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo,

mit Guido hast Du hier im Forum jemanden, der sich beruflich mit Rechtsdingen auskennt. Denn ich glaube, Du brauchst eher einen Anwalt als einen Techniker...

Wenn Dir jemand einen Explorer ohne Antriebswellen vorne verkauft, unterstelle ich, dass er weiss, dass sein Verteilergetriebe defekt ist. Hier liegt arglistige Täuschung zumindest nahe - ein Grund, den Kaufvertrag anzufechten.

Dass Dir zwischenzeitlich offenbar auch die Automatik abgeraucht zu sein scheint (vielleicht ist das Problem auch kleiner), macht die Sachlage eher noch komplizierter. Ich hoffe, Du hast zum Freischaukeln nicht immer zwischen D und R hin- und hergeschaltet... Durch die starken Druckwechsel kann man so eine Automatik zerstören.
Omnes viae Schöffengrundam ducunt

Ford Explorer SOHC Bj. 98
Danger
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Beitrag von Danger »

Falls Bedarf, irgendwo hab ich noch Wellen liegen glaube ich.
Ansonsten schließe ich mich dem Vorschreiber Alan, umgehend zusehen das da was passiert. Entweder muss der VK nachbessern oder bring den Hocker zurück.
Snow
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Beitrag von Snow »

du meinst das verteilergetriebe ist hin? :-( nicht schon wieder so ein Griff ins Klo:-( wie bekomme ich das raus?
Snow
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Beitrag von Snow »

ich will mich ja nicht wirklich trennen. . . nach meiner Trennung hatte ich mich nun wieder halbwegs erholt und mir wieder ein anständiges Auto geholt um mit meinen Huskys mal wieder mit Wohnwagen wegfahren zu können nachdem ich nun über zwei jahre kein Urlaub machen konnte.

@danger: was soll so eine Welle Kosten?
Zuletzt geändert von Snow am 11.12.2014 22:07, insgesamt 1-mal geändert.
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kadze
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Beitrag von kadze »

:lol: :lol: :lol:
Sorry, das ist ja wirklich mal ein abendliches Highlight. Gut geschrieben und das Hoppala mit der Kardanwelle ist der Brüller.

Also: Frag mal beim Verkäufer wo die Kardenwelle ist und warum die überhaupt fehlt. Leider gibt es da einige Problemzonen, die einen dazu bewegen die Kardanwelle auszubauen - alle nicht für Kleingeld zu beheben. :( Einen Rechtsanwalt zu kennen könnte hilfreich sein.

Getriebeprobleme: Zuerst den Ölstand gemäß Beschreibung im Handbuch überprüfen und den Ölzustand bewerten. Das Öl muß erdbeerfarben und klar sein und ohne ausgeprägten Geruch.

Da das ja hier der Bereich "Mitglieder stellen sich vor" ist, lade ich dich ein das nachzuholen. Den Rest trennen wir dann ab und verschieben die Technikprobleme in den passenden Bereich.
Bitte auch die Signatur im Profil pflegen, dann muß man nicht ständig nachschauen, was du fährst (z.B. Explorer, Bj.98, ...)
Gruß Gregor (kadze)

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Snow
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Beitrag von Snow »

wird gemacht :-)
Signatur ist eingefügt.
Getriebeöl mache ich morgen mal in aller Ruhe.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

HGW hat geschrieben:Hallo,

mit Guido hast Du hier im Forum jemanden, der sich beruflich mit Rechtsdingen auskennt. Denn ich glaube, Du brauchst eher einen Anwalt als einen Techniker...

Wenn Dir jemand einen Explorer ohne Antriebswellen vorne verkauft, unterstelle ich, dass er weiss, dass sein Verteilergetriebe defekt ist. Hier liegt arglistige Täuschung zumindest nahe - ein Grund, den Kaufvertrag anzufechten.

Dass Dir zwischenzeitlich offenbar auch die Automatik abgeraucht zu sein scheint (vielleicht ist das Problem auch kleiner), macht die Sachlage eher noch komplizierter. Ich hoffe, Du hast zum Freischaukeln nicht immer zwischen D und R hin- und hergeschaltet... Durch die starken Druckwechsel kann man so eine Automatik zerstören.

Da hat er Recht der HGW..

Komische Sache das. Wenn der Verkäufer (privat oder Händler ?) privat den XP schon länger hatte bzw ein Händler war ,hast Du ihn wohl am Wickel.. such Dir ortsnah einen Anwalt und viel Glück.
Gruß Guido
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Beitrag von Snow »

ich habe ihn aus privater hand
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Beitrag von guidolenz123 »

Hatte der das Teil länger ?
Versuch (wenn möglich) über die Papiere etc den Vorgänger rauszubekommen und kontaktiere den zwecks Infos zu der fehlenden Kardan (vlt schon so verkauft unter betreffendem Hinweis?) .
Wenn der Verkäufer von dem fehlenden Teil wußte und Du das beweisen kannst, haste ihn.
Gruß Guido
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Beitrag von Snow »

gerade in den Brief geschaut. . .er hatte ihn seit 08.09.2014
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Beitrag von guidolenz123 »

Dann steht zu beweisen, dass er von der Macke wußte... Ich nehme an ,Ihr habt einen Vertrag geschlossen mit Ausschluss der Gewährleistung. Wenn nicht, haste ihn auch am Wickel. Ansonsten musst Du ihm Arglist (Verschweigen einer bekannten Macke) nachweisen.
Gruß Guido
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Beitrag von Snow »

ich habe jetzt sämtliche papiere rausgesucht die ich habe zum Fahrzeug, der alte Brief ist auch dabei und somit auch der name des Vorbesitzers.

Im Vertrag stand nichts von Auschluß jeglicher Gewährleistumg . . . er bestand darauf es handschriftlich zuzufügen aufgrund des alters
Gruß Torsten

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Beitrag von guidolenz123 »

Snow hat geschrieben:ich habe jetzt sämtliche papiere rausgesucht die ich habe zum Fahrzeug, der alte Brief ist auch dabei und somit auch der name des Vorbesitzers.

Im Vertrag stand nichts von Auschluß jeglicher Gewährleistumg . . . er bestand darauf es handschriftlich zuzufügen aufgrund des alters
Ist ja unter Privaten auch normal. Ob Vordruck oder handschriftl. ist egal..das gilt erst mal, außer bei wie vordem schon beschrieben.

Halte uns auf dem Laufenden.
Gruß Guido
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Beitrag von Snow »

der Vorbesitzer war aus Berlin und mit Hilfe des örtlichen habe ich auch einen in Berlin gefunden und über Whatsapp angefragt ob er mal im Besitz eines explorers war. Ich hoffe er antwortet. Sollte es der Fall sein das er es mit dem Zusatz fehlende K-welle oder sogar defektes V-Getriebe verkauft hat, wie stehen dann meine chancen?

erstmal muss ich mich bedanken für eure Hilfe, unglaublich hier.
Gruß Torsten

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