Anhängelast fehlt im KFZ-Schein - HILFE!

Aktuelle Diskussionen zu Karosseriethemen
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

die ahk muss nicht eingetragen werden da eine E11 Nr auf dem Typenschild..
mitführen der Brink anbaubescheinigung .. reicht..

also pdf im Board suchen ausdrucken ins handschufach legen.-.

fall geklärt..
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Wolfgang G.
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AHK

Beitrag von Wolfgang G. »

Aha,Guido weiss Alles.Wie ueblich.

@Sprucy.
Beim 97er ist die Stosstange anders geformt wie bei den spaeteren B.jahren.
Daher ist beim 97er der "Querbalken" etwas anders geformt und die Kugel sitzt etwas hoeher.
Wenn der Tuev damit zufrieden ist?

Wolfgang
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Falk

Beitrag von Falk »

Die fehlende Niveauregulierung ist doch in den Papieren vermerkt.

*Ausnahmeregelung für fehlende Leuchtweitenregulierung* oder s.ä.


Die AHK selber muss nicht eingetragen werden.
Ob die fehlende Anhängelast in den Papieren Konsquenzen hat, weiß ich allerdings auch nicht.
Interessiert das überhaupt einen ...... ? :huh:
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Ja, leider interessiert das. Theoretisch fahre ich derzeit ohne ABE, so wurde mir gesagt.

Ich bin mehrfach im Jahr mit Pferd im Hänger unterwegs. Sollte da etwas passieren (Gott bewahre!), möchte ich deswegen nicht auch noch Ärger bekommen oder -im schlimmsten Fall- keinen Versicherungsschutz haben.

@Ranger: danke, das wußte ich bereits. Es geht lediglich darum, dass in meinen Papieren die Anhängelast nicht eingetragen ist und wie ich das ändern kann.

@Falk: hm, für mich (Depperle, vermutlich) war Niveauregulierung immer nicht gleich Leuchtweitenregulierung. Irrtum meinerseits?
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

wie kann etwas in den papieren eingetragen sein .. wenn es nicht angebaut ist...



.. wenn du doch schlauer bist .. warum fragst uns?
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Re: AHK

Beitrag von guidolenz123 »

Wolfgang G. hat geschrieben:Aha,Guido weiss Alles.Wie ueblich.

@Sprucy.
Beim 97er ist die Stosstange anders geformt wie bei den spaeteren B.jahren.
Daher ist beim 97er der "Querbalken" etwas anders geformt und die Kugel sitzt etwas hoeher.
Wenn der Tuev damit zufrieden ist?

Wolfgang
Zitat:
"Aha,Guido weiss Alles.Wie ueblich".


Die AHK sitzt doch lt. Sprucy zu tief,so daß das Sicherungsseil schleift. Wie passt das mit Deiner Antwort beim 97er würde sie höher rauskommen zusammen?
Zudem:
Habe doch ausdrückl. geschrieben,daß andere ggf bessere Augen haben.
Wer lesen kann ,ist klar im Vorteil. :lol:
Zuletzt geändert von guidolenz123 am 22.07.2011 20:41, insgesamt 5-mal geändert.
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Beitrag von Sprucy »

@Ranger: die Anhängelast ist doch normaler Weise bei jedem PKW eingetragen - ob er eine AHK hat oder nicht. Oder liege ich da falsch?
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Beitrag von guidolenz123 »

Habe bei meinem Benz die AHK vor ca. 2 Jahren nachträgl. eintragen lassen. Eine Anhängelast wurde nicht eingetragen. Ob das normal oder Ausnahme ist,weiß ich nicht.
Habe die Papiere von meinem EX nicht hier zuhause. Sonst hätte ich verglichen.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am 22.07.2011 20:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Rene13051 »

Sprucy hat geschrieben:@Ranger: die Anhängelast ist doch normaler Weise bei jedem PKW eingetragen - ob er eine AHK hat oder nicht. Oder liege ich da falsch?
mein 5èr (Bj.89) hat noch nie eine AHK dran gehabt und in der ZB Teil I steht trotzdem Anhängelast gebremst und ungebremst drin

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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Okay, anscheinend wird das doch unterschiedlich gehandhabt? Wenn in Renè's Schein die Anhängelast drinsteht, obwohl er noch nie eine AHK dran hatte und bei Guido trotz AHK kein Eintrag erfolgt ist... *grübel* Das ist mir neu; ich kannte nur die Variante, dass die Anhängelast von Anfang an eingetragen ist.
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Beitrag von guidolenz123 »

Vlt. hängt es damit zusammen,daß für meinen Benz lt. Werksangebe (soweit erinnerlich) mit 1900kg Anhängelast (nicht in den Zulassungspapieren ,sondern in Beschreibung pp.) angegeben ist und in der Anbauanleitung (ABE) der AHK nur 1600kg angegeben war. Mir wars damals wurscht,weil ich die AHK am Benz lediglich wg Fahrradständer montieren ließ.Da reichte mir die AHK bis 1600kg aus. Hänge eh' keinen Hänger an mein Schmuckstück.
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Beitrag von Sprucy »

Hi!

Habe gerade gesehen, dass man den TÜV Rheinland auch online anschreiben kann und es direkt gemacht. Sollte ich eine Antwort bekommen, gebe ich Euch gerne Bescheid. Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen auch noch interessant.

LG, Annette
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Bin gespannt.
Gruß Guido
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Wolfgang G.
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AHK

Beitrag von Wolfgang G. »

@Sprucy.
Da in den US-Modellen meines Wissens keine Niveau-Regelung verbaut ist, sinkt das Heck bei Belastung ein.
Dagegen gibt es einige Moeglichkeiten, z.B. :

1.Justierbare Stossdaempfer,Preis?

2.Einbau verlaengerter Schaekel an den Blattfedern,ca. +30mm Hoehe,Preis ca. 180,-Eu +Arbeit

3.Einlegen eines Zusatzblatts in die Blattfederpakete, +50mm Hoehe,125,-Eu +Arbeit

Fuer den Haengerbetrieb mueste ausserdem geprueft werden,ob bei diesem US-Modell ein zusaetzlicher Getriebeoel-Kuehler (vorne rechts vor dem Hauptkuehler) eingebaut ist.Sonst nachruesten.

Die AHK 2436 ist bei meinem 97er mit 750kg/2568kg eingetragen.

Wolfgang
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Falk

Beitrag von Falk »

Sprucy hat geschrieben:Mir wurde gesagt, dass ich eine Bescheinigung bräuchte, aus der die Anhängelast für mein Auto hervorgeht. DAMIT könne ich dann zum TÜV und die Ergänzung beantragen.
Meistens läuft beim TÜV auch nicht viel ohne Bescheinigung.
Vorher dort fragen kostet aber auch nix. Die können heute mehr als man manchmal denkt.

Ansonsten:
Versuche mal was schriftliches von Ford-Deutschland in Köln zu bekommen.
Anruf dort --> http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?t=9384

Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die
- Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg (Position O.1 in der Zulassungsbescheinigung)
- Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg (Position O.2 in der Zulassungsbescheinigung)



Thema "schlappes Heck":
Da du den ja als Zugfahrzeug gekauft hast, würde ich Wolfgang G.´s Hinweise beherzigen.
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