Anhängelasten

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mr.horstbauer
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Anhängelasten

Beitrag von mr.horstbauer »

Die Bordsuche brachte nur noch mehr Verwirrung

Habe gerade den XP zugelassen mit dem wyrdigen Kennzeichen KR-XP 40
doch nun zum Thema.... Die Anhängelast.

lt. Fahrzeugschein ist "nur" die Anhängelast mit 2380 kg gebremst eingetragen, keine Stützlast und auch kein Gesamt Zuggewicht.

Das Leergewicht ist mit 2001 - 2075 kg angegeben.

In anderen Foren Beiträgen sin z.T. höhere Werte angegeben, bei vergleichbaren Fahrzeugen.

Ich werde ja nicht immer am Limit ziehen, aber mein Hänger hat 2,5 t zul. Gesamtgewicht.

Wenn man die Stützlast zur Anhängelast addiert und 2 % Tolleranz (die straffrei ist hinzurechnet bin ich ja dicke da ...

aber wie kommt es zu so unterschiedlichen Werten in den Papieren bei Fahrzeugen mit der gleichen TYP-Nummer ??

Ich geh mal davon aus, das meine Kupplung nachträglich eingebaut wurde.
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XP-Cowboy
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Wenn die Kupplung es zulässt,

Beitrag von XP-Cowboy »

bekommst Du bei Deinem XP auch 2,8 To bis 8% Steigung eingetragen, habe ich auch nachträglich eintragen lassen.

gruß Thomas
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

Also die unterschiedlichen Eintragungen liegen an den unterschiedlichen Prüfern, die die unterschiedlichen Nachrüstkupplungen früher abgenommen haben. Das sieht ja in den heutigen Zeiten des E-Prüfzeichens schon wieder anders aus.

Etwas abenteuerlich ist allerdings die Argumentation, dass das zulässige Gesamtgewicht des Hängers sich aus Anhängelast plus Stützlast ergibt. das glaubt Dir vermutlich noch nichtmal der letzte Dorf-Rennleiter, der sonst nur Traktoren sieht.

Eine Änderung der Eintragung bekommst Du nur nach einem erneuten Besuch beim freundlichen TÜV, falls die AHK sowas hergibt. Und wenn nicht, würde ich es auch nicht dranhängen..
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

ein würdiges Kennzeichen wäre KR-XP95
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mr.horstbauer
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Beitrag von mr.horstbauer »

...und der Aufkleber "Xaver an Bord!" :lol:
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Beitrag von Alterspinner »

Paul Xaver An Board vielleicht ? ;)
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Beitrag von Der mit dem Ford tanzt »

ranger hat geschrieben:Paul Xaver An Board vielleicht ? ;)
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preismuli
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Beitrag von preismuli »

An deiner AHK befindet sich das Typenschild und darauf steht was die Kupplung ziehen darf und wie hoch die Stützlast ist. Ist die dort eingetragene Zuglast höher als die in deinem Schein, so fahre zu Ford und hole dir dort eine Freigabebestätigung für höhere Anhängelast. Mit dieser fährst du dann zur Zulassungsstelle und läßt die entsprechenden Werte eintragen. Eventuell muß du die neuen Werte aber noch vom Tüv absegnen lassen. Besser vorher mal auf der Zulassungsstelle nach fragen.
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xpmichel
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Beitrag von xpmichel »

Fahrzeuge älteren Bj haben immer "nur" die Anhängelast eingetragen. Erst ab einem best.Bj. wurde das Gesamtzuggewicht miteingetragen. Da passiert es dann schnell, dass du entweder den Wagen vollpackst und nur noch nen leichteren Anhänger anhängen kannst oder umgekehrt.

Das mit Anhängelast und Stützlast zusammenrechnen und davon 2% .......
aufso einen warte ich noch :D :D
Hab ja schon viel gehört, wenns in einen guten Witz verpackt ist, lass ich vielleicht Gnade vor Recht ergehen :lol: :lol: :lol:
Gruß Michel
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Hallo Holger,

die korrekte Berechnung sieht wie folgt aus:

Formeln für d-Wert,
max. Anhängelast und Gesamtgewicht:

Der d-Wert einer Anhängekupplung ist die Grundlage für die zulässige Anhängelast.
Einmal durch eine geeignete Konstruktion bestimmt und geprüft, bleibt er unveränderlich.
Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu
beachten ist, dass Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.

Mit folgenden Formeln errechnen Sie die gewünschten Werte:

Berechnung des d-Wertes:
D = ( G * A * g ) / ( G + A )

Berechnung der Anhängelast (max.):
A = ( D * G ) / ( G * g * d )

Berechnung des Gesamtgewichts:
G = (D * A ) / ( A* g – d )

d = d-Wert (=kN)
A = Anhängelast
G = Gesamtgewicht
g = Erdanziehungskraft (9,81)
Immer mit der gleichen Einheitsgröße rechnen!
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Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

Das nenne ich doch mal ne genaue Angabe...Danke, Thomas.
:D :D
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